Allgemeine Mietbedingungen

Dem Mietvertrag liegen die folgenden Mietbedingungen zugrunde:

1. Allgemeines
Die Vermietung von Eventbedarf, Baumaschinen, Geräten, Werkzeuge  und sonstige Gegenstände (nachfolgend „Mietgerät“ genannt) erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden allgemeinen Mietbedingungen.
Für die Mietgeräte  ist, auch aus Sicherheitsgründen, nur der bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig.  Alle Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften sind einzuhalten.

2. Mietgegenstand
Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem und betriebssicherem Zustand.
Das Mietgerät wird dem Mieter zum sachgerechten und pfleglichen Gebrauch überlassen. Mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag bestätigt der Mieter, dass er das Mietgerät mit Bedienungsanleitung ordnungsgemäß, unbeschädigt und funktionsfähig erhalten hat, die Handhabung des Gerätes erklärt bekam und auf die Sicherheitsbestimmungen hingewiesen wurde.
Erkennbare Mängel oder Beschädigungen des Mietgerätes bei Übergabe, auch wenn sie nicht im Übergabeprotokoll festgehalten werden, können vom Mieter nicht geltend gemacht werden. Sonstige Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

3. Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet,
• das Mietgerät sachgerecht und pfleglich gemäß der Bedienungsanleitung und den erteilten Sicherheitsanweisungen für den vorhergesehenen Gebrauch zu nutzen.
• das Mietgerät nicht unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder sonstiger betäubender Mittel zu bedienen.
• das Mietgerät ist vor Überanspruchung zu schützen.
• das Mietgerät ist nur mit zugelassenen Betriebsstoffen (Öle, Fette, Kraftstoffe, etc.) zu betreiben.
• das Mietgerät vor dem Zugriff Dritter, insbesondere nicht eingewiesenen Personen bzw. vor Kindern zu schützen.
• das Mietgerät sorgfältig aufzubewahren insbesondere gegen Diebstahl zusichern und unbefugte Benutzung Dritter sowie vor Feuer und Witterungseinflüsse zu schützen.
• Eine Untervermietung ist dem Mieter nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
• Das Mietgerät unverzüglich über einen Diebstahl oder unberechtigte Nutzung Dritter zu unterrichten und unverzüglich Anzeige der Polizeidienststelle zu erstatten.
Des Weiteren ist der Mieter verpflichtet, jede Beschädigung des Mietgerätes dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichem Verschleiß beruht oder vom Vermieter zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicheren Zustand befindlichen Mietgerätes ist nicht zulässig. Das Mietgerät darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder einer von ihm beauftragte Person oder Firma auszuführen.

4. Haftung
Der Mieter haftet dem Vermieter für Beschädigung des Mietgerätes nach den gesetzlichen Vorschriften.
Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgerätes, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsgemäßem  Gebrauch oder andere von ihm zu vertretende Umstände (z. B Gebrauch durch Unbefugte, Kinder etc.) auftreten. Oder falls der Mieter eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.
Der Mieter haftet für den Verlust des Mietgerätes, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat. Bei Verlust des Mietgerätes oder von Zubehör, oder wenn Zubehör vom Mieter unbrauchbar gemacht wurde, werden die betreffenden Teil zum Listenpreis berechnet, es sei denn, die Beschädigung beruht auf normalen Verschleiß.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an einer Sache durch das Mietgerät entstehen, sofern das Mietgerät nicht bestimmungsgemäß, nicht sachkundig oder nicht sachgerecht verwendet wurde.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit sowie nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetztes. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache oder im Falle der unberechtigten Weitergabe des Gerätes an Dritte entstehen.
Für jede Vermietung wird automatisch eine Diebstahl- und Maschinenbruchversicherung abgeschlossen. Die Versicherungsprämie beträgt 10 % des Mietpreises. Die Selbstbeteiligung liegt bei 2.500 € pro Schadensfall.

5. Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgerät nach Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
Der Mieter hat das Mietgerät betriebsbereit, gereinigt und vollgetankt mit allen Zubehörteilen, die zum Mietumfang gehören, zum angegebenen Rückgabezeitpunkt bei Domenic Große-Rechtien oder dessen Angestellte, Rechtiener Esch 24, 49594 Alfhausen zurückzugeben.
Wird das Mietgerät nicht in diesem Zustand zurückgegeben, so ist der Vermieter berechtigt die Mängel zu beseitigen und dem Mieter sowie auch die Instandsetzungs- und Reinigungskosten anteilig zu dem Mietzins zu berechnen.
Wird das Mietgerät später als im Vertrag vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit um jeweils im volle zu berechnende Zeiteinheiten. Wird ein Mietvertrag geschlossen, das Mietgerät reserviert, jedoch nicht abgeholt, so ist die Miete für die volle Mietzeit zu zahlen.
Wird das Mietgerät vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, so besteht der Mietanspruch für die volle Mietzeit fort.
6. Sonstige Vereinbarungen
Den Transport des Mietgerätes zum Mieter und zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Er trägt auch das Transportrisiko. Bei besonderer Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter kann das Mietgerät, unter Verrechnung einer angemessenen Gebühr, dem Mieter zugestellt, demontiert und wieder abgeholt werden.  Lieferung und Aufstellung ebenso wie Demontage und Rücktransport erfolgen in jedem Falle auf Gefahr des Mieters. Von dieser Haftung ist Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

7. Fristlose Kündigung
Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen unsachgemäßen Gebrauch von dem Mietgerät macht oder das Mietgerät Dritten überlässt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von 24 Stunden nicht bezahlt.
Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat der Vermieter das Recht, das Mietgerät unverzüglich zurückzufordern. Wird das Mietgerät nicht innerhalb von 24 Stunden zurückgebracht, so hat der Vermieter das Recht das Mietgerät auf Kosten des Mieters abholen zu lassen.

8. Gerichtsstand
Gerichtstand ist der Sitz des Vermieters.
Abbildungen sowie Angaben von Maßen und Gewichten sind unverbindlich. Technische Änderungen, die dem Fortschritt dienen, behalten wir uns vor. Alle Angaben ohne Gewähr, Preise freibleibend.