Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Anhängervermietung
 

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Vermietung von Anhängern durch Hof Große-Rechtien, Inhaber Domenic Große-Rechtien, an private und gewerbliche Mieter.
2. Vertragsschluss
Der Mietvertrag kommt durch verbindliche Vereinbarung der Parteien über Anhänger, Mietzeit und Mietpreis zustande. Buchungen können insbesondere über Kleinanzeigen, telefonisch, per E-Mail oder Messenger erfolgen.
3. Mietvoraussetzungen
Der Mieter muss zur Führung des Gespanns berechtigt sein und die gesetzlichen Voraussetzungen für die jeweilige Anhänger-/Fahrzeugkombination erfüllen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass Zugfahrzeug, Anhänger und Ladung zusammen zulässig und geeignet sind.
4. Mietzeit
Die vereinbarte Abhol- und Rückgabezeit ist einzuhalten. Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
5. Kaution
Bei Mietbeginn ist eine Kaution in Höhe von 250,00 EUR zu hinterlegen. Die Rückzahlung erfolgt nach Rückgabe und Prüfung des Anhängers, soweit keine offenen Ansprüche bestehen.
6. Vorauszahlung und Stornierung
Bei Mietzeiten über ein Wochenende oder von mehr als drei Tagen sind 50 % des vereinbarten Mietpreises im Voraus zu zahlen. Bei kurzfristiger Stornierung kann die Vorauszahlung einbehalten werden, sofern der Anhänger für den gebuchten Zeitraum nicht anderweitig vermietet werden kann.
7. Versicherung
Für den Anhänger besteht Versicherungsschutz nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen der LVM und dem konkreten Versicherungsschein. Die Selbstbeteiligung des Mieters beträgt 1.000,00 EUR je Schadensfall, soweit der Schaden vom Versicherungsschutz erfasst ist. Die konkrete Regulierung richtet sich nach den Versicherungsbedingungen.
8. Übernahme und Zustand
Der Anhänger wird dem Mieter in einem verkehrssicheren und ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Der Mieter hat den Anhänger bei Übernahme angemessen zu prüfen und erkennbare Mängel oder Beschädigungen unverzüglich anzuzeigen.
9. Unfall / Schaden
Bei einem Unfall ist die Unfallstelle zu sichern. Bei Verletzten oder akuter Gefahr ist 112 zu wählen; bei erforderlicher polizeilicher Aufnahme 110. Schäden sind möglichst zu dokumentieren. Ein Schuldanerkenntnis darf nicht abgegeben werden. Der Vermieter ist unverzüglich zu informieren.
10. Panne / technischer Defekt
Bei einer Panne oder einem technischen Defekt ist der Anhänger bzw. das Gespann sicher abzustellen. Der Vermieter ist unverzüglich zu informieren. Eine weitere Nutzung darf nur erfolgen, wenn die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.
11. Reifen- und Radschäden
Bei einer Reifenpanne oder einem Reifenschaden darf mit einem beschädigten oder luftleeren Reifen nicht unnötig weitergefahren werden. Der Vermieter ist zu informieren. Verursacht der Mieter den Schaden, etwa durch Fremdkörper, Bordsteinanstoß, Überlastung oder Weiterfahrt mit beschädigtem Reifen, trägt der Mieter die dadurch erforderlichen Kosten, soweit er hierfür verantwortlich ist.
12. Beladung und Ladungssicherung
Der Anhänger darf nur innerhalb der zulässigen Gesamtmasse, Achslasten und sonstigen technischen Grenzen beladen werden. Die Ladung ist fachgerecht und nach den gesetzlichen Vorschriften zu sichern. Der Mieter trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ladungssicherung.
13. Nutzung
Der Anhänger ist sorgfältig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu nutzen. Unzulässig sind insbesondere Rennen, gefährliche oder verbotene Nutzungen sowie die Überlassung an nicht berechtigte Personen.
14. Auslandsfahrten
Auslandsfahrten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Der Mieter hat die im jeweiligen Land geltenden Verkehrs-, Zulassungs- und Versicherungsvorschriften zu beachten.
15. Zubehör und Schlüssel
Schlüssel, Fahrzeugpapiere, Sicherungsmittel und sonstiges Zubehör sind sorgfältig aufzubewahren. Verlust oder Beschädigung sind unverzüglich mitzuteilen.
16. Reinigung und Beschädigungen
Der Anhänger ist grundsätzlich in ordentlichem Zustand zurückzugeben. Außergewöhnliche Verschmutzungen oder Schäden können dem Mieter berechnet werden, soweit er diese zu vertreten hat.
17. Verkehrsverstöße und Gebühren
Bußgelder, Verwarnungen, Maut-, Park- und sonstige fahrzeugbezogene Gebühren, die während der Mietzeit durch den Mieter entstehen, trägt der Mieter.
18. Rückgabe
Der Anhänger ist zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückzugeben. Der Vermieter prüft den Zustand nach Rückgabe. Neue Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
19. Haftung
Die Haftung des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schäden, die der Mieter vorsätzlich oder fahrlässig verursacht oder die aufgrund vertragswidriger Nutzung entstehen, haftet der Mieter im gesetzlichen Umfang; die vereinbarte Versicherungsdeckung bleibt unberührt.
20. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend der beigefügten Datenschutzerklärung verarbeitet.
21. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand Oktober 2026