Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Kraftfahrzeugvermietung
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Vermietung von Kraftfahrzeugen durch Hof Große-Rechtien, Inhaber Domenic Große-Rechtien, an private und gewerbliche Mieter.
2. Vertragsschluss
Der Mietvertrag kommt durch verbindliche Vereinbarung der Parteien über Fahrzeug, Mietzeit und Preis zustande. Buchungen können insbesondere über Kleinanzeigen, telefonisch, per E-Mail oder Messenger erfolgen.
3. Mietvoraussetzungen
Der Mieter muss bei Übergabe zur Führung des Fahrzeugs berechtigt sein. Das Fahrzeug darf nur von im Mietvertrag benannten Fahrern geführt werden. Der Mieter hat alle für die Nutzung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß zu machen.
4. Mietzeit
Die vereinbarte Abhol- und Rückgabezeit ist einzuhalten. Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
5. Kaution
Bei Mietbeginn ist eine Kaution in Höhe von 250,00 EUR zu hinterlegen. Die Rückzahlung erfolgt nach Rückgabe und Prüfung des Fahrzeugs, soweit keine offenen Ansprüche bestehen.
6. Vorauszahlung und Stornierung
Bei Mietzeiten über ein Wochenende oder von mehr als drei Tagen sind 50 % des vereinbarten Mietpreises im Voraus zu zahlen. Bei kurzfristiger Stornierung kann die Vorauszahlung einbehalten werden, sofern das Fahrzeug für den gebuchten Zeitraum nicht anderweitig vermietet werden kann. Wird das Fahrzeug noch anderweitig vermietet, ist eine entsprechende Anrechnung bzw. Rückerstattung nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen.
7. Versicherung und besondere Schadensfälle
Für das Mietfahrzeug besteht Vollkaskoversicherung nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen der LVM (LVM-AKB) und dem konkreten Versicherungsschein. Die allgemeine Selbstbeteiligung des Mieters beträgt 1.000,00 EUR je Schadensfall, soweit der Schaden von der Versicherung erfasst ist. Bei Glasbruch beträgt die Selbstbeteiligung 150,00 EUR je Schadensfall. Bei Wildschäden bzw. Wildunfällen beträgt die Selbstbeteiligung 150,00 EUR je Schadensfall. Diese besonderen Selbstbeteiligungen gelten anstelle der allgemeinen Selbstbeteiligung für den jeweiligen Schadensfall, soweit der konkrete Schaden vom Versicherungsschutz erfasst ist und die Versicherungsbedingungen keine abweichende Regelung vorsehen.
8. Unfall / Schaden
Bei einem Unfall ist die Unfallstelle zu sichern. Bei Verletzten oder akuter Gefahr ist 112 zu wählen; bei erforderlicher polizeilicher Aufnahme 110. Personalien und Versicherungsdaten der Beteiligten sind aufzunehmen und Schäden möglichst zu dokumentieren. Ein Schuldanerkenntnis darf nicht abgegeben werden. Der Vermieter ist unverzüglich zu informieren.
9. Wildschaden / Wildunfall
Bei jedem Wildschaden oder Wildunfall ist unbedingt die Polizei zu verständigen. Der Mieter muss den Wildschaden außerdem unverzüglich dem Vermieter melden. Soweit möglich, sind Unfallstelle und Fahrzeugschäden zu fotografieren. Der Mieter soll auf die polizeiliche Aufnahme bzw. die erforderliche Dokumentation für die Schadensregulierung hinwirken. Für den Wildschaden gilt die besondere Selbstbeteiligung von 150,00 EUR je Schadensfall, soweit Versicherungsschutz besteht.
10. Panne / technischer Defekt
Bei einer Panne oder einem technischen Defekt ist das Fahrzeug sicher abzustellen. Die Ford Assistance ist unter 0221 9999 2999, Option 1, zu kontaktieren. Die Anweisungen des Pannendienstes sind zu befolgen. Die Mobilitätsgarantie richtet sich nach den hierfür geltenden Bedingungen.
11. Reifenpanne
Bei einem Reifenschaden besteht keine Pflicht, die Ford Assistance zu kontaktieren. Das Fahrzeug darf mit einem beschädigten oder luftleeren Reifen nicht unnötig weiterbewegt werden. Der Vermieter ist zu informieren. Verursacht der Mieter den Reifenschaden, etwa durch einen eingefahrenen Fremdkörper, Bordsteinanstoß oder Weiterfahrt mit beschädigtem/luftleerem Reifen, trägt der Mieter die dadurch erforderlichen Kosten, soweit er hierfür verantwortlich ist.
12. Falschbetankung
Bei Falschbetankung darf der Motor nicht gestartet werden. Der Vermieter ist sofort zu informieren. Erforderliche Abschlepp-, Entleerungs-, Reinigungs- und Reparaturkosten trägt der Mieter, soweit er die Falschbetankung zu vertreten hat.
13. Zulässige Nutzung
Das Fahrzeug ist sorgfältig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu nutzen. Unzulässig sind insbesondere Rennen, Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, sonstige verbotene Nutzungen sowie die Überlassung an nicht benannte Fahrer.
14. Auslandsfahrten
Auslandsfahrten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Der Mieter hat die jeweils geltenden Einreise-, Verkehrs- und Versicherungsbestimmungen des Ziellandes zu beachten.
15. Kraftstoff und Kilometer
Das Fahrzeug ist grundsätzlich mit dem vereinbarten Tankstand zurückzugeben. Abweichungen können nach Vereinbarung berechnet werden. Eine vereinbarte Kilometerbegrenzung ergibt sich aus dem Mietvertrag.
16. Reinigung, Rauchen und Tiere
Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet. Außergewöhnliche Verschmutzungen sowie erforderliche Sonderreinigungen können dem Mieter berechnet werden. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung und in geeigneter Sicherung mitgeführt werden.
17. Schlüssel und Zubehör
Schlüssel, Fahrzeugpapiere und mitvermietetes Zubehör sind sorgfältig aufzubewahren. Verlust oder Beschädigung sind unverzüglich mitzuteilen.
18. Verkehrsverstöße
Bußgelder, Verwarnungen, Maut-, Park- und sonstige fahrzeugbezogene Gebühren, die während der Mietzeit durch den Mieter oder von ihm benannte Fahrer entstehen, trägt der Mieter. Erforderliche Bearbeitungskosten können zusätzlich nach Vereinbarung berechnet werden.
19. Rückgabe
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückzugeben. Der Zustand wird anhand des Rückgabeprotokolls dokumentiert. Neue Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
20. Haftung
Die Haftung des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schäden, die der Mieter vorsätzlich oder fahrlässig verursacht oder die aufgrund vertragswidriger Nutzung entstehen, haftet der Mieter im gesetzlichen Umfang; die vereinbarte Versicherungsdeckung bleibt unberührt.
21. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend der beigefügten Datenschutzerklärung verarbeitet.
22. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026